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Die Ausschreibung
des Marion-Ermer-Preises 2015 läuft bis zum 11. Mai 2015 (Poststempel)
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Der folgende Text gliedert sich in:
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Marion-Ermer-Preis 2015
Die Marion Ermer Stiftung zur Förderung von Kunst und Kultur in den neuen Bundesländern hat es sich zum Ziel gesetzt, mit dem Marion Ermer Preis 2015 junge Kunst in den neuen Bundesländern (mit Ausnahme von Berlin) zu fördern. Daher schreibt die Stiftung in Kooperation mit der Hochschule für Bildende Künste Dresden zum dreizehnten Mal den Marion Ermer Preis aus. Der Preis richtet sich an junge Künstlerinnen und Künstler aus den neuen Bundesländern (ausgenommen Berlin). Insgesamt werden vier jeweils mit 5.000 Euro dotierte Preise vergeben. Zusätzlich erhalten die vier Preisträgerinnen/Preisträger die Möglichkeit einer Gemeinschaftsausstellung im Oktogon der Hochschule für Bildende Künste Dresden, zu der ein begleitender Katalog erscheinen wird. Die Ausstellung ist für den Zeitraum vom 5. Dezember 2015 bis zum 14. Februar 2016 geplant. Künstlerinnen und Künstler aus dem Bereich Freie Kunst (Malerei, Grafik/Zeichnung, Foto- und Videokunst, Skulptur und Installation) werden aufgefordert, sich zu bewerben. Vertreterinnen und Vertreter der Angewandten Kunst und des Design sind explizit von der Teilnahme ausgeschlossen. |
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Auswahlverfahren
Die Preisträgerinnen/Preisträger werden von einer hochkarätig besetzten Jury ermittelt, für die in diesem Jahr
- Prof. Dr. Nike Bätzner (Professorin für Kunstgeschichte, Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle),
- Prof. Tatjana Doll (Professorin für Malerei, Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe),
- Matthias Flügge (Rektor, Hochschule für Bildende Künste Dresden),
- Hilke Wagner (Direktorin Albertinum, Staatliche Kunstsammlungen Dresden) und
- Dr. Holger Birkholz (Kunstwissenschaftlicher und Kurator Marion Ermer Preis 2015, Dresden)
nominiert wurden.
Die Entscheidung über die Erfüllung der Teilnahmebedingungen fällt im Zweifelsfall der Vorstand der Marion Ermer Stiftung. Die Entscheidung der Jury sowie des Vorstandes der Marion Ermer Stiftung ist für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bindend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. |
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Verpflichtung der Preisträgerinnen/Preisträger
Die Preisträgerinnen/Preisträger verpflichten sich, an der mit der Auszeichnung verbundenen Ausstellung in Weimar wie auch an dem begleitenden Katalog und den Künstlereditionen aktiv und unterstützend mitzuwirken, sowie bei Auf- und Abbau und zur Eröffnung der Ausstellung anwesend zu sein.
Die Preisträgerinnen/Preisträger gestatten der Marion Ermer Stiftung unentgeltlich und unwiderruflich, über die Preisvergabe zu berichten, und dabei der Marion Ermer Stiftung zugänglich gemachten Informationen (insbesondere in Form von Wort, Schrift und Bildformaten) über Werk und Person im Umfeld der Preisvergabe, Preisverleihung und des Kataloges, als auch bei zukünftigen Publikationen der Stiftung ohne Einschränkung zu verwerten. |
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Teilnahmebedingungen
Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler aus den neuen Bundesländern mit Ausnahme von Berlin. Künstlerinnen und Künstler, die sich bewerben, müssen ihren Erst- oder Zweitwohnsitz bzw. ihren Lebensmittelpunkt in den neuen Bundesländern haben. Sie dürfen nicht älter als 35 Jahre sein und müssen entweder ein abgeschlossenes Studium an einer staatlichen Kunsthochschule bzw. einer vergleichbaren Ausbildungsstätte in den neuen Bundesländern haben oder im Diplom befindliche Studierende oder Meisterschülerinnen/Meisterschüler der staatlichen Kunsthochschulen bzw. einer vergleichbaren Ausbildungsstätte der neuen Bundesländer sein. Die Werke sollen aus den letzten beiden Jahren datieren und dürfen keine Reproduktionen sein. Die Rechte müssen ausschließlich bei der Bewerberin/beim Bewerber liegen. |
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Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen
- ständig ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbung mit den Teilnahmebedingungen
- Lebenslauf
- Verzeichnis der Werkkomplexe und Ausstellungen
- Darstellung der eigenen künstlerischen Arbeit durch anschauliche Bild- und Textdokumentationen (Abbildungen der künstlerischen Arbeiten und ggf. Installations-Ansichten sind in Form von ausgedruckten Reproduktionen oder Fotoabzügen und maximal drei Katalogen einzureichen.)
- Keine Originale! Keine Dias!
- Im Falle der Einreichung von Werken der Videokunst bzw. Video-Installationen ist neben DVDs eine aussagekräftige Kurzdarstellung einzureichen in Form von fünf bis zehn ausgedruckten Videostills und einer schriftlichen Konzeptdarlegung von maximal einer DIN A4-Seite.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen mit einem ausreichend
frankierten Umschlag für den späteren Rückversand sind an
folgende Adresse zu senden (Einsendeschluss
11. Mai 2015, Datum des Poststempels):
Hochschule für Bildende Künste Dresden
Güntzstr. 34
01307 Dresden
Stichwort »Marion Ermer Preis« (bitte unbedingt angeben)
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Abschlussbestimmungen
Falsche Angaben und die Nichteinhaltung der Mitwirkungsverpflichtung führen zum Ausschluss aus dem Wettbewerb und zur Aberkennung des Preises. |
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Kontakt
Nora Arnold
Projektassistenz Marion Ermer Preis 2015
Telefon: 0351-492 67 28
marion-ermer-preis@hfbk-dresden.de
www.marion-ermer-preis.de |
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