Marion-Ermer-Preis 2015

Der mit jeweils 5.000 Euro dotierte Marion Ermer Preis für junge KünsterlerInnen aus den neuen Bundesländern geht in diesem Jahr an:

Andrey Klassen (Dresden)
Falk Messerschmidt (Leipzig)
Marten Schech (Dresden)
und Ivana de Vivanco (Leipzig).

Die Jury hat am 19. und 20. Mai in der Hochschule für Bildende Künste Dresden getagt. In einem sehr konzentrierten Auswahlverfahren mit Einreichungen von bemerkenswert hoher Qualität wurden die Werke von insgesamt 211 Bewerberinnen und Bewerbern intensiv diskutiert.
Die Jury bestand aus Dr. Nike Bätzner, Professorin für Kunstgeschichte an der Kunsthochschule Burg Giebichenstein, Tatjana Doll, Professorin für Malerei an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe, Matthias Flügge, Rektor der Hochschule für Bildende Künste Dresden, Hilke Wagner, Direktorin des Albertinum der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, und dem Kunstwissenschaftler Dr. Holger Birkholz, der als Kurator auch die Ausstellung mit den Preisträgern kuratieren wird.

Die Preisverleihung und Eröffnung der Preisträgerausstellung findet am 3. Dezember 2015 im Oktogon der Hochschule für Bildende Künste Dresden statt. Sie ist bis 14. Februar 2016 in den Ausstellungsräumen der Hochschule zu sehen.

Zur Ausstellung erscheinen ein Katalog und eine Edition.

Die Marion Ermer Stiftung wurde im Jahr 1992 als erste private Kulturstiftung in den neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung gegründet. Mit der Einrichtung des Marion Ermer Preises im Jahr 2001 legt sie einen Schwerpunkt auf die Förderung junger zeitgenössischer KünstlerInnen und kooperiert aus diesen Gründen eng mit verschiedenen Kunsthochschulen und Kunstinstitutionen in den neuen Bundesländern. Die Hochschule für Bildende Künste Dresden, war vor 14 Jahren die erste Partnerin und ist es im Jahr 2015 zum siebten Mal.
Der Marion Ermer Preis richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Malerei, Grafik, Bildhauerei und andere bildnerische Medien.
Die Bewerber dürfen nicht älter als 35 Jahre sein und müssen ihren Erst- oder Zweitwohnsitz in den neuen Bundesländern (außer Berlin) haben und einen Studienabschluss an einer staatlichen Kunsthochschule oder einer vergleichbaren Einrichtung in Ostdeutschland (außer Berlin) vorweisen. Bewerben konnten sich weiterhin im Diplom befindliche Studierende oder Meisterschüler an einer dortigen staatlichen Kunsthochschule.